Allgemeines
§ 1 Geltungsbereich:
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, nachfolgend AGB genannt, gelten für alle vertraglichen Beziehungen zwischen GrenzKultur gGmbH, Bouchéstraße 75, und dem /der Vertragspartner:in bzw. seinem/ihrer gesetzlichen Vertreter:in . Die AGB sind jederzeit auf www.circusakademie.de einzusehen.
Die AGB gelten für das gesamte Kursangebot sowie alle übrigen mit der GrenzKultur gGmbH geschlossenen Verträge.
§ 2 Allgemeines:
Alle abweichenden Orte, Uhrzeiten und Regelungen der Anmeldung und der Verpflegung werden den Vertragspartner:innen gesondert mitgeteilt.
§ 3 Angebote:
Alle Angebote werden auf den jeweiligen elektronischen und gedruckten Medien veröffentlicht. Die darauf verzeichneten Preise sind die jeweils gültigen. Mündliche Absprachen gelten grundsätzlich nicht. Bei Teilnehmer:innen unter 18 Jahren ist die Unterschrift der Sorgeberechtigten notwendig.
Bei kurzfristigen Änderungen seitens der Einrichtungen aus schwerwiegenden Gründen wie z.B. höhere Gewalt oder Baumaßnahmen, werden Ersatztermine angeboten. Ein Anspruch auf Erstattung von Gebühren ist nicht vorgesehen.
§ 4 Ermäßigungen:
Für die Teilnahme an unseren Angeboten gibt es unter bestimmten Umständen Ermäßigungen. Diese sind je Kursangebot verschieden. Die Ermäßigungsmöglichkeiten sind bei den Angeboten jeweils mit angegeben. Sie werden nur gewährt bei Vorlage entsprechender Dokumente.
§ 5 Zahlung:
Bitte beachten Sie immer das datierte Zahlungsziel 14 Werktage nach Erhalt der Bestätigung, da andernfalls Ihre Teilnahme oder die Nutzung unserer Angebote gefährdet ist.
Bei einem Zahlungsrückstand von einem Monat ist GrenzKultur gGmbH berechtigt, die weitere Teilnahme oder Nutzung zu verweigern. Das entbindet in keinem Fall von weiteren Zahlungsverpflichtungen bis zum formalen Ende des Vertrages.
§ 6 Rücktritt/Stornierungen:
Bei Stornierung bis zu zehn Werktagen vor Beginn eines Kurses, werden keine Gebühren erhoben, anschließend berechnen wir 50%, ab dem vierten Werktag 100%.
Bei Trainings besteht die Möglichkeit eine Ersatzperson zu benennen, der Träger behält sich jedoch vor sie als geeignet anzuerkennen. Bei Nichterscheinen kann gegen Vorlage eines ärztlichen Attests 50% der gezahlten Gebühren erstattet werden. Stornierungen und Änderungen müssen immer in schriftlicher Form erfolgen.
§ 7 Kündigung:
Eine Kündigung eines Vertrages muss in jedem Fall schriftlich erfolgen. Der Unterrichtsvertrag kann mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende von den Vertragspartner:innen gekündigt werden (es gilt das Eingangsdatum als Kündigungsdatum). Die Kündigungsfrist kann seitens der GrenzKultur gGmbH in dringenden Ausnahmefällen verkürzt werden. Zum Beispiel wenn die vorzeitige Kündigung auf Grund eines schwerwiegenden äußeren Einflusses erfolgt, auf dessen Entstehen der/die Teilnehmer:in keinen Einfluss hatte wie z.B. schwere Krankheit, notwendiger Umzug, Arbeitsplatzverlust etc. In dem Fall wird gemeinsam zwischen dem Träger und dem/der Teilnehmer:in eine Lösung entwickelt, durch die die beiderseitigen Interessen berücksichtigt werden. In jedem Fall muss diese Zahlungsvereinbarung in Textform bestätigt werden.
§ 8 Urheberrechte:
Die Vermarktungsrechte für alle künstlerischen Ergebnisse im Zusammenhang mit den Angeboten des Trägers liegen beim Träger selbst. Weitere Nutzungen durch Teilnehmer oder Teilnehmergruppen bedürfen in jedem Fall der schriftlichen Zustimmung der GrenzKultur gGmbH. Dies gilt auch für elektronische Aufzeichnungen aller Art, Foto- und Bildmaterial, Tonmaterial etc., auch wenn die Zustimmung der abgelichteten Personen selbst vorliegt.
§ 9 Platzordnung:
Beide Vertragspartner:innen erkennen die Platzordnung (jeweils gültige Fassung) der GrenzKultur gGmbH in allen Punkten an. Jene Platzordnung ist Bestandteil der schriftlichen Verträge.
§ 10 Sonderregelungen bei kritischem Wetter
Für alle Angebote, die in unseren Zelten stattfinden und die sämtliche Formen der Zeltmiete betreffen gilt: Ab Windstärke 9 müssen die Zelte aus Sicherheitsgründen geräumt werden. Es dürfen sich keine Personen mehr im Zeltinnenraum aufhalten. Als Richtwert gelten die offiziellen Meldungen des Deutschen Wetterdiensts.
§ 11 Personenbezogene Daten:
Unter personenbezogenen Daten verstehen wir Ihre Angaben in unseren Formularen, wie etwa Name, Vorname, postalische Privatadresse, postalische Geschäftsadresse, Email-Adressen, Geburtsdatum und Telefonnummern.
Personenbezogene Daten werden nur erfasst, wenn diese Angaben von Ihnen ausdrücklich zur Verfügung gestellt werden, so z.B. im Rahmen der Anmeldung.
Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten nur zu den in diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen genannten Zwecken. Eine Übermittlung Ihrer persönlichen Daten an Dritte zu anderen als den genannten Zwecken findet nicht statt. Wir geben Ihre persönlichen Daten nur an Dritte weiter, wenn
• Sie Ihre ausdrückliche Einwilligung dazu erteilt haben,
• die Verarbeitung zur Abwicklung eines Vertrags mit Ihnen erforderlich ist (z.B. Weitergabe von Informationen zu Allergien an die Trainer vor Ort),
• die Verarbeitung zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung erforderlich ist.
Die detaillierte Datenschutzverordnung ist auf www.circusakademie.de einsehbar.
§ 12 Salvatorische Klausel
Die Rechtsbeziehung zwischen GrenzKultur gGmbH und den Vertragspartner:innen sind privatrechtlicher Natur. Jede Änderung oder Ergänzung des Teilnehmervertrages muss schriftlich erfolgen, im Einvernehmen mit der Verwaltung und den Erziehungsberechtigten.
Gerichtsstand für Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Berlin.
Sollte eine Bestimmung des Vertrages oder der AGB ungültig sein, so bleibt die Wirksamkeit des Vertrages und aller anderen Bestimmungen der AGB hiervon unberührt.
§ 13 Haftung bei Trainings
Die Teilnehmer:innen besuchen die Veranstaltungen auf eigene Gefahr.
GrenzKultur gGmbH übernimmt keine Haftung für Unfälle und/oder Beschädigungen oder Verlust von Sachen der Teilnehmer:innen, es sei denn, dass GrenzKultur gGmbH den Unfall der Person durch fahrlässige Pflichtverletzung, die Beschädigung oder den Verlust von Sachen vorsätzlich oder durch grob fahrlässige Pflichtverletzung herbeigeführt hat. Für diesen Fall besteht eine Betriebshaftpflichtversicherung. Eine Versicherung gegen Unfall und gegen die Beschädigung oder den Verlust eingebrachter Sachen besteht nicht.
Empfohlen wird der Abschluss einer Privathaftpflichtversicherung und einer eigenen Unfallversicherung.
§ 14 Anmeldung
Die Anmeldung zu den einzelnen Angeboten erfolgt unterschiedlich. Das jeweilige Prozedere ist in den Programmangeboten mit veröffentlicht.
Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Bestätigung über den Eingang der Anmeldung. Eine rechtsverbindliche Aufnahme erfolgt erst, wenn Sie den unterschriebenen Vertrag von uns bekommen oder dies in der Teilnehmerbestätigung vermerkt ist.
§ 15 Versäumte Trainingseinheiten
Für die von Teilnehmer:innen oder ihre Erziehungsberechtigen abgesagte oder versäumte Unterrichtsstunde ist die Circus Akademie nicht nachleistungspflichtig – die Zahlungspflicht besteht fort. Bei nachgewiesener Krankheit des/der Teilnehmer:in kann ab der dritten Woche ein Antrag auf Aussetzung der Unterrichtsgebühren schriftlich gestellt werden. Die Frist beginnt erst, wenn der Verhinderungsgrund nachgewiesen ist.
§ 16 Teilnehmerzahl – Mindestanzahl
Alle unsere Kurse und Veranstaltungen sind auf der Basis einer bestimmten Mindestanzahl an Anmeldungen kalkuliert. Kommt diese Mindest-Teilnehmer:innen-Anzahl nicht zustande, so bemühen wir uns, eine Alternative anzubieten, können dies jedoch nicht garantieren.
Sinkt im Laufe einer Kurszeit die Teilnehmer:innen-Zahl unter eine bestimmte Anzahl behalten wir uns vor, dass wir das Kursangebot umorganisieren (müssen) – in seltenen Einzelfällen sogar ganz aussetzen müssen. Dabei bemühen wir uns die beiderseitigen Interessen zu berücksichtigen. In jedem Fall gelten dann die bekannt gegebenen Konditionen.
Bei einer Einstellung unseres Angebotes wird i.d.R. auch die Zahlungsverpflichtung ausgesetzt.
§ 17 Ausschluss von Workshop-Teilnehmer:innen
In besonderen Fällen (u.a. störendes Verhalten, Vandalismus, Nichterscheinen, Zahlungsverzug) behält sich GrenzKultur gGmbH das Recht vor, den Workshop-Teilnehmer:innen von der weiteren Teilnahme ausschließen. Ein Anspruch auf Erstattung des Teilnahmebetrages besteht in diesen Fällen nicht.
§ 18 Dozentinnen und Dozenten:
Für unsere Angebote setzen wir ausschließlich qualifiziertes Fachpersonal ein. Bei Krankheit wird Personal mit ähnlicher Qualifikation eingesetzt. Einen Anspruch auf bestimmte Dozent:innen gibt es nicht.
§ 19 Weitere Anmerkungen
Die Nutzung von allen artistischen- sowie Turn-Geräten außerhalb der Workshop-Zeiten ist verboten!
Bei Verdacht ansteckender Krankheiten sowie bei Verdacht auf Befall von Kopfläusen ist unverzüglich ein Arzt aufzusuchen. Die Workshopteilnehmer:innen können nach Abgabe einer entsprechenden Unbedenklichkeitsbescheinigung des Arztes am folgenden Workshoptag wieder am Workshop teilnehmen.